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Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV

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1 Fundstelle des Originaltextes:
2BGBl. I 2005, 317

Die in § 17 Abs. 3 genannte Beschriftung muss folgende Angaben enthalten:
3Ausgebender Verein, Angabe zu offenem oder geschlossenem Ring, Jahrgang, Ringgröße, laufende Nummer.

4Für Greifvogelhybriden ist zusätzlich das Kürzel "HY" in die Beschriftung aufzunehmen.

Für die ausgebenden Vereine sind folgende Kürzel zu verwenden:
  Ausgebender Verein Kürzel
  BNA B
  ZZF Z
Für die Angabe zum offenen oder geschlossenen Ring sind folgende Buchstaben zu verwenden:
  Ring Kürzel
  Offen O
  Geschlossen G
Für die nachstehenden Ringgrößen sind folgende Ordnungszahlen zu verwenden:
  Ringgröße in mm Ordnungszahl
  2.0 0
  2.3 1
  2.5 2
  2.7 3
  2.8 4
  3.0 5
  3.2 6
  3.3 7
  3.5 8
  3.8 9

Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 21.1.2013 I 95
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26