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Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten – BArtSchV

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1 Fundstelle des Originaltextes:
2BGBl. I 2005, 317

Die in § 17 Abs. 3 genannte Beschriftung muss folgende Angaben enthalten:
3Ausgebender Verein, Angabe zu offenem oder geschlossenem Ring, Jahrgang, Ringgröße, laufende Nummer.
4Für Greifvogelhybriden ist zusätzlich das Kürzel "HY" in die Beschriftung aufzunehmen.
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Für die ausgebenden Vereine sind folgende Kürzel zu verwenden:
  Ausgebender Verein Kürzel
  BNA B
  ZZF Z
Für die Angabe zum offenen oder geschlossenen Ring sind folgende Buchstaben zu verwenden:
  Ring Kürzel
  Offen O
  Geschlossen G
Für die nachstehenden Ringgrößen sind folgende Ordnungszahlen zu verwenden:
  Ringgröße in mm Ordnungszahl
  2.0 0
  2.3 1
  2.5 2
  2.7 3
  2.8 4
  3.0 5
  3.2 6
  3.3 7
  3.5 8
  3.8 9

Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 21.1.2013 I 95
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25